§ 24 Staatliche Prüfung
Stand: 10.01.2020
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HebG%202020/24#abs-1 (1) Die hochschulische Prüfung umfasst die staatliche Prüfung, deren Bestehen Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis nach § 5 ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HebG%202020/24#abs-2 (2) Mit der staatlichen Prüfung wird überprüft, ob die studierende Person das Studienziel erreicht hat.